ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTEL- UND GÄSTEWOHNUNGSAUFNAHMEVERTRAG [AGB]
Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern- und Gästewohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer oder Gästewohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Partner-Haftung, Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die verbindliche Buchung des Kunden und Annahme/Buchungsbestätigung an den Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der buchende Kunde. Er haftet für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Hat ein Kunde für einen Dritten gebucht, haftet er dem Hotel gegenüber ebenfalls für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag sowie weiterer Ansprüche, z. B. Schadensersatzforderungen jeglicher Art.
- Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
- Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden/Gast gebuchten Zimmer/Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer/Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Es gelten die zur Vertragserfüllung geltenden Mietpreise für Zimmer und Gästewohnungen.
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Kunde/Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierungen)
- Ein Rücktritt des Kunden/Gast von dem mit dem Hotel geschlossenen Buchungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Übernachtungspreis aus dem Buchungsvertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde/Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden/Gast ein Termin zum Rücktritt vom Buchungsvertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde/Gast bis dahin vom Buchungsvertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden/Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden/Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde/Gast ist dann verpflichtet bis zu 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden/Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.Fristen für Rücktritt/Stornierung von Hotelzimmern/Gästewohnungen:
– bis 21 Tage vor Mietbeginn 40 % vom Übernachtungspreis
– bis 14 Tage vor Mietbeginn 60 % vom Übernachtungspreis
– bis 7 Tage vor Mietbeginn 80 % vom Übernachtungspreis
– weniger als 7 Tage vor Mietbeginn 100 % vom Übernachtungspreis
Rücktritt des Hotels
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Widerrechtliches Rauchen im Zimmer z. B. berechtigt zur sofortigen Kündigung des Zimmers.Ferner kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten, wenn Zimmer/Gästewohnungen unter irreführenden Zwecken oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden und das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. Dies gilt ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
- Das Hotel hat den Kunden/Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer/Gästewohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich dem Hotel Anzeige macht § 703 BGB).
- Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf öffentlichem Straßenland abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wusch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Nichtraucherbestimmungen
- Im gesamten Hotel und den öffentlichen Räumlichkeiten des Hotels, auch im Hausflur, ist das Rauchen nicht gestattet. Wir bitten alle unsere Hotelgäste das Rauchverbot in unserem Hotel unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung sind wir gezwungen, Ihnen für die Sonderreinigung in Höhe von 100,00 Euro zu berechnen. Unser Dienstleister erhält dazu den Reinigungsauftrag. Mit dem Luftreinigungsgerät Airmaster BlueLine C500 wird die Luft mit Ozon neutralisiert. Der Reinigungsprozess dauert 4 bis 8 Stunden.
- Die Verunreinigung unserer Räumlichkeiten/Hotelzimmer gilt als Sachbeschädigung. Verluste durch Nichtvermietbarkeit des Zimmers wegen Verschmutzung/Nikotingeruch werden ebenfalls berechnet. Die Kosten der Reinigung werden bei Nichtleistung rechtlich eingeklagt.
Mitbringen von Hunden
- Hunde müssen spätestens in der Buchung mit Rasse und Geschlecht angegeben werden. Vom Hotel schriftlich bestätigte Hunde dürfen mitgeführt werden. Der Hund muss innerhalb der allgemeinen Räumlichkeiten des Hotel immer an einer kurzen Leine geführt werden, das Frühstückszimmer und die Küche dürfen mit Hund nicht betreten werden.
- Mitgebrachte, angemeldete Hunde dürfen nicht im Hotelzimmer allein zurückgelassen werden, wenn die Besitzer das Hotel verlassen. Hunde, die dauerhaft bellen, müssen außer Haus gebracht werden. Die Hundebesitzer haften für alle Schäden oder Verschmutzungen durch ihren Hund. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung muss der Hund entfernt werden.
Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotel- oder Gästewohnungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- u. Wechselstreitigkeiten – ist im kfm. Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.